Stipendien

Beste Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudiums

Beste Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudiums

Ein Studium im Ausland muss nicht ausschließlich aus eigenen Ersparnissen finanziert werden. Deutsche und an deutschen Hochschulen eingeschriebene Studierende können je nach Zielland, Aufenthaltsdauer und Studienart verschiedene Förderungen kombinieren.

Zu den besten Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudiums gehören Auslands-BAföG, Erasmus+, DAAD-Stipendien, PROMOS, Hochschulstipendien und private Stiftungen. Ein Studienkredit sollte dagegen meist erst genutzt werden, wenn nach allen Zuschüssen noch eine überschaubare Finanzierungslücke bleibt.

Wie viel kostet ein Auslandsstudium?

Die Gesamtkosten hängen stark vom Zielland ab. Berücksichtigt werden sollten:

  • Studiengebühren
  • Miete und Mietkaution
  • Lebensmittel
  • Flug- oder Zugtickets
  • Kranken- und Auslandskrankenversicherung
  • Visum und Aufenthaltstitel
  • Sprachprüfungen
  • Lernmaterialien
  • lokale Verkehrsmittel
  • Notfallreserve

Erstellen Sie das Budget nicht nur für die ersten Wochen. Berechnen Sie die Kosten für den gesamten Aufenthalt und planen Sie zusätzlich etwa zehn Prozent Reserve ein.

Beste Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudiums

1. Auslands-BAföG: Häufig die beste Finanzierung

Auslands-BAföG sollte immer zuerst geprüft werden. Auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG erhalten, können wegen der höheren Auslandsbedarfe förderfähig sein.

Innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz kann grundsätzlich ein vollständiges Studium bis zum ausländischen Abschluss gefördert werden. Außerhalb der EU und der Schweiz ist die Förderung normalerweise auf ein Jahr begrenzt; aus besonderen Gründen kann sie auf bis zu zweieinhalb Jahre verlängert werden.

Zusätzlich zum regulären BAföG können berücksichtigt werden:

  • notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für höchstens ein Jahr
  • Reisekosten
  • zusätzliche Krankenversicherungskosten
  • länderabhängige Auslandszuschläge außerhalb der EU und Schweiz

Der Studiengebührenzuschuss wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Antrag sollte möglichst etwa sechs Monate vor Beginn des Auslandsstudiums gestellt werden. Für jedes Zielland ist ein bestimmtes Auslands-BAföG-Amt zuständig.

Geeignet für: Auslandssemester und vollständiges Studium
Vorteil: großer Teil wird nicht zurückgezahlt
Wichtig: Antrag auch ohne Anspruch auf Inlands-BAföG prüfen

2. Erasmus+ für Studium und Praktikum

Erasmus+ ist besonders für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule geeignet. Die Bewerbung erfolgt über das International Office der deutschen Heimathochschule.

Für Mobilitäten zwischen Erasmus+-Programmländern liegen die 2026 festgelegten monatlichen Förderraten je nach Zielland bei:

  • 540 Euro für Länder mit mittleren oder niedrigeren Lebenshaltungskosten
  • 600 Euro für Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Die konkrete Auszahlung und Förderdauer werden von der deutschen Hochschule festgelegt.

Erasmus+ bietet außerdem:

  • Erlass der regulären Studiengebühren an der Gasthochschule
  • vereinfachte Anerkennung der vereinbarten Studienleistungen
  • Förderung für Studien- und Praktikumsaufenthalte
  • mögliche Reisekostenzuschüsse
  • zusätzliche Förderung für bestimmte Studierendengruppen

Studierende mit geringeren Chancen können einen Top-up von 250 Euro monatlich erhalten. Dazu gehören je nach Voraussetzungen Erstakademiker, Studierende mit Kind sowie Personen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Bei erwerbstätigen Studierenden entscheidet ab dem Projektaufruf 2026 die jeweilige Hochschule, ob diese Zielgruppe den Aufstockungsbetrag erhält.

Geeignet für: Auslandssemester oder Praktikum
Vorteil: keine regulären Studiengebühren an der Gasthochschule
Nachteil: deckt in teuren Ländern selten alle Kosten

3. DAAD-Stipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst bietet zahlreiche Programme für:

  • Studiensemester im Ausland
  • vollständige Masterstudiengänge
  • Praktika
  • Abschlussarbeiten
  • Sprachkurse
  • Forschungsaufenthalte

Die Förderleistungen können je nach Programm eine monatliche Stipendienrate, Reisekosten, Versicherungen und Zuschüsse zu Studiengebühren umfassen. Alle Programme und Bewerbungsfristen können über die DAAD-Stipendiendatenbank gesucht werden.

Die Bewerbung erfolgt bei vielen Programmen mehrere Monate vor dem geplanten Aufenthalt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Geeignet für: leistungsstarke Studierende und vollständige Masterprogramme
Vorteil: teilweise umfangreiche Voll- oder Teilstipendien
Nachteil: Auswahlverfahren und frühe Fristen

4. PROMOS-Stipendium der eigenen Hochschule

PROMOS finanziert kürzere Studien-, Praktikums- und Sprachaufenthalte im Ausland. Die Gelder werden nicht direkt vom DAAD an Studierende vergeben. Die Auswahl und Auszahlung übernimmt die jeweilige deutsche Hochschule.

Interessierte Studierende müssen sich deshalb beim International Office oder Akademischen Auslandsamt bewerben.

Je nach Hochschulausschreibung können gefördert werden:

  • monatliche Teilstipendien
  • Reisekostenzuschüsse
  • Studiengebühren
  • Sprach- und Fachkurse
  • Abschlussarbeiten im Ausland

Welche Länder, Aufenthaltsarten und Fördersummen angeboten werden, entscheidet die Hochschule selbst.

Geeignet für: kürzere Aufenthalte, besonders außerhalb des Erasmus+-Programms
Vorteil: Bewerbung direkt an der Heimathochschule
Nachteil: begrenzte Mittel und unterschiedliche Bedingungen

5. HAW.International für Fachhochschulstudierende

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften können das DAAD-Programm HAW.International prüfen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Studiensemester von drei bis sechs Monaten
  • Abschlussarbeiten im Ausland
  • Auslandspraktika über eine gesonderte Programmlinie

Eine gleichzeitige Förderung desselben Aufenthalts durch Erasmus+, PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.

Geeignet für: Studierende an FH und HAW
Vorteil: Förderung speziell für praxisorientierte Hochschulen

6. Begabtenförderungswerke und Stiftungen

Die 13 Begabtenförderungswerke unterstützen leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende. Eine perfekte Abschlussnote ist nicht überall erforderlich; berücksichtigt werden auch Persönlichkeit, Lebensweg und Engagement.

Geförderte können für Auslandsaufenthalte teilweise erhalten:

  • Auslandszuschläge
  • Reisekostenzuschüsse
  • Zuschüsse zu Studiengebühren
  • Förderung von Sprachkursen
  • persönliche Beratung

Die Auslandsförderung ist häufig nur für Personen verfügbar, die bereits regulär in das jeweilige Förderwerk aufgenommen wurden.

7. Deutschlandstipendium weiter nutzen

Das Deutschlandstipendium beträgt grundsätzlich 300 Euro monatlich. Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt kann es weitergezahlt werden.

Auch während eines Erasmus+-Aufenthalts ist eine parallele Auszahlung grundsätzlich möglich.

Fragen Sie frühzeitig das zuständige Stipendienbüro, welche Immatrikulations- und Nachweispflichten während des Auslandsaufenthalts gelten.

8. Stipendien der Gastuniversität

Viele ausländische Hochschulen bieten eigene Förderungen an, beispielsweise:

  • Erlass oder Reduzierung der Studiengebühren
  • Leistungsstipendien
  • Wohnkostenzuschüsse
  • Unterstützung für internationale Studierende
  • Hilfsfonds bei finanziellen Notlagen

Suchen Sie auf der Website der Hochschule nach Begriffen wie:

  • Scholarships
  • Financial Aid
  • Tuition Waiver
  • International Student Funding
  • Bursaries

Ein Stipendium der Gasthochschule kann teilweise mit Erasmus+, Auslands-BAföG oder eigenen Ersparnissen kombiniert werden. Die Anrechnungsregeln müssen vorab geprüft werden.

9. Nebenjob im Ausland

Ein Nebenjob kann Lebensmittel, Freizeit oder einen Teil der Miete finanzieren. Er sollte aber nicht die Grundlage des gesamten Finanzierungsplans sein.

Prüfen Sie vor der Abreise:

  • ob das Studentenvisum Arbeit erlaubt
  • wie viele Stunden gearbeitet werden dürfen
  • ob eine Arbeitserlaubnis notwendig ist
  • welche Steuer- und Versicherungspflichten entstehen
  • ob ausreichende Sprachkenntnisse verlangt werden

Arbeitsrechte unterscheiden sich je nach Zielland und Staatsangehörigkeit erheblich.

10. Studienkredit nur für die Restlücke

Kredite verursachen Zinsen und müssen vollständig zurückgezahlt werden. Sie sollten deshalb erst nach BAföG, Erasmus+ und Stipendien geprüft werden.

Der KfW-Studienkredit kann ein Auslandssemester finanzieren, wenn der Studierende weiterhin an einer anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert bleibt. Ein vollständig im Ausland absolvierter Studiengang wird nicht finanziert. Die Auszahlung liegt zwischen 100 und 650 Euro monatlich.

Nehmen Sie nur den Betrag auf, den Sie tatsächlich benötigen. Bereits kleine monatliche Kreditauszahlungen können über mehrere Semester zu einer hohen Gesamtverschuldung führen.

Welche Förderungen lassen sich kombinieren?

Häufig möglich sind beispielsweise:

  • Auslands-BAföG und Erasmus+
  • Auslands-BAföG und PROMOS
  • Erasmus+ und Deutschlandstipendium
  • Stipendium und eigene Ersparnisse
  • Stipendium und begrenzter Nebenjob

Nicht jede Kombination ist vollständig anrechnungsfrei. Teilen Sie dem BAföG-Amt und dem Stipendiengeber deshalb alle weiteren Förderungen mit.

Fazit

Die beste Finanzierung eines Auslandsstudiums besteht meistens aus mehreren Bausteinen. Auslands-BAföG sollte zuerst geprüft werden, gefolgt von Erasmus+, DAAD-, PROMOS- und Hochschulstipendien.

Eigene Ersparnisse und ein kleiner Nebenjob können verbleibende Kosten abdecken. Einen Studienkredit sollten Sie nur für eine klar berechnete Restlücke aufnehmen, nicht zur unkontrollierten Finanzierung des gesamten Auslandsstudiums.

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