Studienkredite für internationale Studierende in Deutschland 2026
Studienkredite für internationale Studierende in Deutschland
Ein Studium in Deutschland ist an staatlichen Hochschulen häufig ohne hohe Studiengebühren möglich. Trotzdem müssen internationale Studierende Ausgaben für Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Semesterbeitrag und Lernmaterialien finanzieren. Reichen Ersparnisse, Unterstützung der Familie oder ein Nebenjob nicht aus, kann ein Studienkredit für internationale Studierende in Deutschland eine mögliche Lösung sein.
Allerdings erhalten ausländische Studierende nicht automatisch Zugang zu jedem Studienkredit. Besonders Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die erst mit einem Studentenvisum eingereist sind, erfüllen viele Voraussetzungen der staatlichen Kreditprogramme nicht. Deshalb sollten Angebote, Zinssätze und Rückzahlungsregeln sorgfältig geprüft werden.
Können internationale Studierende in Deutschland einen Studienkredit bekommen?
Grundsätzlich können internationale Studierende einen Kredit beantragen. Ob der Antrag genehmigt wird, hängt jedoch unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltsstatus in Deutschland
- Dauer des bisherigen Aufenthalts
- Art der deutschen Hochschulzugangsberechtigung
- Alter bei Beginn der Finanzierung
- Studienphase und Anzahl der Fachsemester
- Einkommen, Bonität und SCHUFA-Auskunft
- eventuell vorhandener Bürge oder andere Sicherheiten
Ein Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums allein reicht nicht immer aus. Viele reguläre Bankkredite setzen ein regelmäßiges Einkommen, eine positive SCHUFA-Auskunft oder einen langfristigen Aufenthaltsstatus voraus.
Welche Studienkredite kommen 2026 infrage?
1. KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit gehört zu den bekanntesten Möglichkeiten der Studienfinanzierung in Deutschland. Studierende können monatlich zwischen 100 und 650 Euro erhalten. Der Kredit ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig und erfordert grundsätzlich keine klassischen Kreditsicherheiten.
Finanziert werden unter anderem:
- Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge
- Zweitstudiengänge
- Masterstudiengänge
- Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge
- Promotionen
- Fernstudiengänge
- berufsbegleitende Studiengänge
Die Hochschule muss ihren Sitz in Deutschland haben und staatlich oder staatlich anerkannt sein.
Welche internationalen Studierenden sind berechtigt?
Der KfW-Studienkredit steht nicht allen neu eingereisten internationalen Studierenden offen. Gefördert werden insbesondere:
- EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens drei Jahren dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
- Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger
- Familienangehörige berechtigter EU-Staatsangehöriger
- sogenannte Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse
Als Bildungsinländer gelten in diesem Zusammenhang ausländische Studierende, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer anerkannten deutschen Schule im Ausland erworben haben. Eine Feststellungsprüfung am Studienkolleg macht eine Person allein noch nicht zum Bildungsinländer.
Für viele Drittstaatsangehörige, die ausschließlich mit einem Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG zum Studium nach Deutschland gekommen sind, ist der KfW-Studienkredit daher nicht verfügbar.
Zinsen des KfW-Studienkredits 2026
Für neu abgeschlossene Verträge beträgt der effektive Jahreszins seit dem 1. April 2026 6,53 Prozent. Der Zinssatz ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober neu festgelegt. Er kann während der Laufzeit steigen oder sinken.
Vor einer Beantragung sollten Studierende deshalb berechnen:
- wie viel Geld sie tatsächlich monatlich benötigen
- wie hoch die Gesamtschuld am Ende der Auszahlung sein könnte
- welche Zinsen während der Studienzeit entstehen
- wie hoch die spätere monatliche Rate ausfallen wird
- ob eine schnellere Sondertilgung möglich ist
Der KfW-Studienkredit sollte möglichst nur eine Finanzierungslücke schließen und nicht das gesamte Studium finanzieren.
2. Bildungskredit der Bundesregierung
Der Bildungskredit ist vor allem für Studierende in einer fortgeschrittenen Studienphase gedacht. Er wird über das Bundesverwaltungsamt beantragt und anschließend von der KfW ausgezahlt.
Möglich sind:
- bis zu 300 Euro monatlich
- eine Auszahlung über maximal 24 Monate
- insgesamt höchstens 7.200 Euro
- unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro
Der Bildungskredit richtet sich grundsätzlich an Vollzeitstudierende zwischen 18 und 35 Jahren. Antragsteller dürfen normalerweise nicht länger als zwölf Semester studiert haben und müssen bestimmte Studienleistungen oder einen ersten Hochschulabschluss nachweisen.
Internationale Studierende benötigen außerdem einen förderfähigen Aufenthaltsstatus und müssen die Voraussetzungen nach § 8 BAföG erfüllen. Ein gewöhnliches Studentenvisum führt daher nicht automatisch zu einem Anspruch.
Im April 2026 nennt die KfW für den Bildungskredit einen effektiven Jahreszins von 3,53 Prozent. Damit ist er zu diesem Zeitpunkt günstiger als der KfW-Studienkredit. Der Zinssatz kann sich jedoch verändern.
3. Darlehen der Studierendenwerke
Viele Studierendenwerke verfügen über Darlehenskassen oder Härtefonds. Diese Angebote richten sich häufig an Studierende, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Je nach Studierendenwerk kommen folgende Hilfen infrage:
- kurzfristige Überbrückungsdarlehen
- zinslose Studienabschlussdarlehen
- Notfallzuschüsse
- Unterstützung aus Härtefonds
- einmalige Beihilfen
Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks bieten 55 von 57 Studierendenwerken Hilfen über Darlehenskassen an. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Häufig wird ein Bürge verlangt.
Internationale Studierende sollten sich direkt an die Sozialberatung ihres örtlichen Studierendenwerks wenden. Dort kann geprüft werden, welche Programme unabhängig von der Staatsangehörigkeit zugänglich sind.
4. Private Bankkredite und Bildungsfonds
Ein klassischer Ratenkredit einer Bank ist für internationale Studierende meistens schwer zu bekommen. Banken verlangen häufig:
- regelmäßiges und ausreichendes Einkommen
- deutsche Bankverbindung
- positive SCHUFA-Auskunft
- gültigen Aufenthaltstitel
- ausreichende verbleibende Aufenthaltsdauer
- Wohnsitz in Deutschland
- in einigen Fällen einen Bürgen
Ein Bildungskredit ohne Einkommen oder ohne SCHUFA ist bei seriösen Banken selten. Angebote mit sehr hohen Zinsen, Vorkosten oder einer angeblichen Kreditgarantie sollten kritisch geprüft werden.
Eine weitere Möglichkeit sind private Bildungsfonds. Dabei erhalten Studierende Geld für ihren Lebensunterhalt oder Studienkosten und zahlen später einen vereinbarten Anteil ihres Einkommens zurück. Die Auswahl hängt häufig vom Studiengang, den bisherigen Leistungen und den erwarteten Berufsaussichten ab.
Haben internationale Studierende Anspruch auf BAföG?
BAföG ist kein gewöhnlicher Bankkredit. Die Förderung wird bei Studierenden in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Der zurückzuzahlende Darlehensanteil ist grundsätzlich begrenzt.
Internationale Studierende können BAföG erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu können unter anderem gehören:
- dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU
- anerkannter Flüchtlingsstatus
- bestimmte humanitäre Aufenthaltstitel
- EU-Arbeitnehmerstatus
- familiäre Verbindung zu berechtigten deutschen oder europäischen Personen
- ausreichend lange eigene Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeit der Eltern
Studierende, die ausschließlich eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium besitzen, erhalten normalerweise kein BAföG. Die gesetzlichen Einzelregelungen sind komplex und sollten mit dem zuständigen BAföG-Amt geprüft werden.
Welche Alternativen gibt es zum Studienkredit?
Bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, sollten internationale Studierende andere Finanzierungsquellen prüfen:
- Stipendien: beispielsweise das Deutschlandstipendium, DAAD-Programme oder hochschuleigene Förderungen.
- Studentischer Nebenjob: innerhalb der arbeitsrechtlichen Grenzen des Aufenthaltstitels.
- Familienunterstützung: regelmäßige Überweisungen oder eine Verpflichtungserklärung.
- Notfallfonds der Hochschule: für unerwartete finanzielle Engpässe.
- Abschlussstipendien: besonders für internationale Studierende kurz vor dem Studienabschluss.
- Ratenzahlung: beispielsweise für Semesterbeiträge oder bestimmte private Studiengebühren.
- Sozialberatung: kostenlose Prüfung der individuellen Finanzierungsmöglichkeiten beim Studierendenwerk.
Worauf sollte man bei einem Studienkredit achten?
Vor der Unterschrift sollten insbesondere folgende Punkte verglichen werden:
- effektiver Jahreszins statt nur Sollzins
- fester oder variabler Zinssatz
- maximale Auszahlungssumme
- Dauer der Auszahlungsphase
- Beginn der Rückzahlung
- Länge der Karenzzeit
- mögliche Sondertilgungen
- Gebühren und Zusatzkosten
- Folgen einer Studienunterbrechung
- Regelungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Abschluss
Ein niedriger monatlicher Auszahlungsbetrag reduziert die spätere Schuldenlast. Deshalb sollte nur die Summe aufgenommen werden, die tatsächlich benötigt wird.
Fazit
Studienkredite für internationale Studierende in Deutschland 2026 sind verfügbar, aber nicht für jede Aufenthalts- und Personengruppe. Der KfW-Studienkredit kommt vor allem für berechtigte EU-Bürger, Familienangehörige und Bildungsinländer infrage. Der Bildungskredit kann in einer fortgeschrittenen Studienphase günstiger sein, setzt jedoch ebenfalls bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen voraus.
Für neu eingereiste Drittstaatsangehörige sind Darlehen der Studierendenwerke, Stipendien, Nebenjobs und hochschuleigene Notfallprogramme häufig realistischer als ein regulärer Bankkredit. Vor jeder Kreditaufnahme empfiehlt sich eine unabhängige Beratung, da hohe oder variable Zinsen die Rückzahlung nach dem Studium erheblich verteuern können.
Offizielle Quellen
- KfW – Informationen zum KfW-Studienkredit
- KfW – Zinssätze des Studienkredits 2026
- KfW – Bildungskredit der Bundesregierung
- Bundesverwaltungsamt – Bildungskredit
- Deutsches Studierendenwerk – Darlehenskassen
- Gesetze im Internet – § 8 BAföG



