Erasmus+ Förderung 2026: Wie viel Geld bekommen Studierende?
Ein Auslandssemester ist für viele Studierende eine der besten Erfahrungen während des Studiums. Gleichzeitig können Miete, Reisen und höhere Lebenshaltungskosten schnell zur finanziellen Belastung werden.
Die Erasmus+ Förderung 2026 unterstützt Studierende mit einem monatlichen Zuschuss. Für Studierende an deutschen Hochschulen liegen die national festgelegten Förderraten bei 540 oder 600 Euro pro Monat, abhängig von den Lebenshaltungskosten im Zielland. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzlich 250 Euro pro Monat möglich.
Doch wie viel Geld bekommt man tatsächlich? Und wer kann die Zusatzförderung beantragen?
Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung 2026?
Für Studienaufenthalte zwischen Erasmus+-Programmländern gelten in Deutschland zwei monatliche Förderraten:
| Kategorie des Ziellandes | Erasmus+ Förderung pro Monat |
|---|---|
| Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | 600 € |
| Länder mit mittleren oder niedrigeren Lebenshaltungskosten | 540 € |
Die genaue Zuordnung und die konkrete Fördervereinbarung erhalten Studierende von ihrer Heimathochschule. Die finanzielle Abwicklung erfolgt nicht durch eine direkte Bewerbung beim DAAD, sondern über das International Office oder die Erasmus+-Koordination der eigenen Hochschule.
Wichtig: Die Erasmus+-Förderung ist ein Zuschuss zu den zusätzlichen Kosten des Auslandsaufenthalts. Sie ist nicht als vollständige Finanzierung von Miete, Lebensmitteln und Reisen gedacht.
Beispiel: Wie viel Geld bekommt man für ein Auslandssemester?
Die Gesamtsumme hängt von der Förderdauer und dem Zielland ab.
Beispiel 1: Fünf Monate mit 540 Euro
- 540 € × 5 Monate
- Gesamtförderung: 2.700 €
Beispiel 2: Fünf Monate mit 600 Euro
- 600 € × 5 Monate
- Gesamtförderung: 3.000 €
Beispiel 3: Fünf Monate plus Social Top-Up
Bei einer Grundförderung von 600 Euro und einem zusätzlichen Top-Up von 250 Euro:
- 850 € × 5 Monate
- Gesamtförderung: 4.250 €
Die tatsächliche Auszahlung kann davon abhängen, welche Mobilitätsdauer in der Fördervereinbarung anerkannt und finanziert wird. Studierende sollten deshalb nicht automatisch die gesamte Aufenthaltsdauer mit dem Monatssatz multiplizieren, sondern den Grant Agreement ihrer Hochschule prüfen.
Wer bekommt zusätzlich 250 Euro pro Monat?
Studierende mit geringeren Chancen können bei einer Langzeitmobilität einen zusätzlichen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
In Deutschland kommen insbesondere folgende Gruppen infrage:
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
- unter bestimmten Bedingungen erwerbstätige Studierende
Bei erwerbstätigen Studierenden entscheidet die jeweilige Hochschule, ob diese Zielgruppe in ihrem Projekt berücksichtigt wird.
Auch wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, wird der pauschale Aufstockungsbetrag grundsätzlich nur einmal gezahlt.
Top-Up für Erstakademiker
Studierende können für die zusätzliche Förderung infrage kommen, wenn beide Elternteile beziehungsweise maßgeblichen Bezugspersonen keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule besitzen.
Die genaue Definition ist wichtig. Ein im Ausland erworbener Hochschulabschluss kann auch dann als akademischer Abschluss gelten, wenn der entsprechende Beruf in Deutschland anders eingeordnet wird. Die Hochschule prüft die individuellen Voraussetzungen.
Top-Up für erwerbstätige Studierende
Auch Studierende, die vor dem Auslandsaufenthalt regelmäßig gearbeitet haben, können unter bestimmten Bedingungen die zusätzlichen 250 Euro erhalten.
Nach den aktuellen DAAD-Informationen gelten unter anderem folgende Kriterien:
- mindestens sechs Monate fortlaufende Erwerbstätigkeit mit zeitlichem Bezug zur Mobilität
- monatliches Einkommen über 450 Euro und unter 850 Euro während des relevanten Mindestzeitraums
- die Tätigkeit kann während des Auslandsaufenthalts nicht fortgesetzt werden
Selbstständige Tätigkeiten und bestimmte duale oder berufsbegleitende Studienmodelle sind in der Regel ausgenommen. Da diese Förderung für erwerbstätige Studierende optional umgesetzt wird, müssen die Bedingungen direkt bei der Heimathochschule geprüft werden.
Zusatzförderung bei Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können ebenfalls zusätzliche Unterstützung erhalten.
Möglich sind:
- pauschal 250 Euro pro Monat
- unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung tatsächlicher zusätzlicher Kosten
Die Realkostenförderung kann besonders wichtig sein, wenn durch den Auslandsaufenthalt hohe Zusatzkosten entstehen, beispielsweise für Assistenz, barrierefreie Unterkunft oder andere notwendige Unterstützung.
Wie lange wird Erasmus+ gezahlt?
Ein Erasmus+-Studienaufenthalt kann grundsätzlich zwischen zwei und zwölf Monaten dauern.
Pro Studienphase stehen grundsätzlich bis zu zwölf Monate für Studium und Praktikum zur Verfügung:
- Bachelor: bis zu 12 Monate
- Master: bis zu 12 Monate
- Promotion: bis zu 12 Monate
In einzügigen Studiengängen wie Medizin oder Staatsexamensstudiengängen können bis zu 24 Monate Förderung möglich sein. Insgesamt können Studierende über mehrere Studienphasen hinweg bis zu 36 Monate Erasmus+-Mobilität nutzen.
Die Förderung kann außerdem auf mehrere Aufenthalte verteilt werden.
Welche Vorteile gibt es zusätzlich zum Geld?
Der monatliche Zuschuss ist nicht der einzige finanzielle Vorteil.
Erasmus+-Studierende sind an der Gasthochschule grundsätzlich von folgenden Gebühren befreit:
- Studiengebühren
- Registrierungsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Gebühren für Labore
- Gebühren für Bibliothekszugang
Kleinere Kosten, etwa für Versicherungen oder bestimmte Studierendenorganisationen, können weiterhin entstehen.
Zusätzlich kann Erasmus+ unterstützen durch:
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- sprachliche und organisatorische Vorbereitung
- Online Language Support
- mögliche Förderung für nachhaltiges Reisen
- zusätzliche Unterstützung für Studierende mit geringeren Chancen
Kann man Erasmus+ und Auslands-BAföG kombinieren?
Studierende sollten zusätzlich zur Erasmus+-Förderung immer prüfen, ob sie Anspruch auf Auslands-BAföG haben.
Der DAAD weist darauf hin, dass viele Studierende im Ausland förderberechtigt sein können, obwohl sie in Deutschland kein reguläres BAföG erhalten. Grund dafür können die zusätzlichen Kosten eines Auslandsaufenthalts sein.
Da Stipendien und andere Einnahmen Auswirkungen auf die individuelle BAföG-Berechnung haben können, sollten Erasmus+-Leistungen beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt angegeben und die persönliche Berechnung dort geprüft werden.
Wie bewirbt man sich für Erasmus+?
Die Bewerbung erfolgt nicht direkt bei der Europäischen Union oder beim DAAD.
Der richtige Ansprechpartner ist:
- das International Office
- das Akademische Auslandsamt
- die Erasmus+-Koordination der eigenen Hochschule
Grundsätzlich können Studierende gefördert werden, wenn:
- sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+-Programm teilnimmt,
- ein geeigneter Studienaufenthalt organisiert wird.
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Deshalb lohnt es sich, bereits mehrere Monate vor dem geplanten Auslandssemester nach Partneruniversitäten und internen Fristen zu suchen.
Reicht Erasmus+ für ein Auslandssemester?
In vielen Fällen nicht vollständig.
Eine realistische Finanzierung kann beispielsweise bestehen aus:
- Erasmus+ Förderung
- möglichem Top-Up von 250 Euro
- Auslands-BAföG
- eigenen Ersparnissen
- Unterstützung durch die Familie
- einem Nebenjob vor dem Auslandssemester
Besonders in Ländern mit hohen Mieten kann selbst die maximale monatliche Erasmus+-Grundförderung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken.
Fazit
Die Erasmus+ Förderung 2026 beträgt für Studierende an deutschen Hochschulen bei Mobilitäten zwischen Programmländern grundsätzlich 540 oder 600 Euro pro Monat, abhängig vom Kostenniveau des Ziellandes. Für Studierende mit geringeren Chancen können zusätzlich 250 Euro pro Monat möglich sein.
Damit kann ein fünfmonatiges Auslandssemester beispielsweise eine Grundförderung von 2.700 bis 3.000 Euro bringen. Mit einem 250-Euro-Top-Up kann die Gesamtsumme deutlich höher liegen.
Die wichtigste Empfehlung lautet: Frühzeitig beim International Office nachfragen. Dort erfahren Studierende die konkrete Förderrate, Bewerbungsfrist und mögliche Zusatzförderung für ihren persönlichen Auslandsaufenthalt.
Offizielle Quellen
- DAAD – Auslandsstudium mit Erasmus+
- DAAD – Erasmus+ Förderraten
- DAAD – Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen
- Europäische Union – Studying Abroad with Erasmus+
- DAAD – Finanzierung eines Auslandsstudiums