Auslands-BAföG für ein Studium außerhalb der EU: Voraussetzungen, Höhe und Dauer 2026
Auslands-BAföG für ein Studium außerhalb der EU: Voraussetzungen, Höhe und Dauer 2026
Ein Studium in den USA, Kanada, Australien oder einem anderen Land außerhalb Europas kann sehr teuer werden. Studiengebühren, Flüge, Krankenversicherung und hohe Lebenshaltungskosten führen schnell zu einer Finanzierungslücke.
Das Auslands-BAföG für ein Studium außerhalb der EU kann einen erheblichen Teil dieser Kosten abfedern. Allerdings gelten andere Regeln als für ein Studium innerhalb der Europäischen Union.
Der wichtigste Unterschied: Während ein vollständiges Studium innerhalb der EU oder in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Abschluss gefördert werden kann, ist die Förderung außerhalb der EU und der Schweiz normalerweise auf einen zeitlich begrenzten Studienaufenthalt beschränkt.
Kann man ein komplettes Studium außerhalb der EU mit BAföG finanzieren?
In der Regel nicht.
Für ein vollständiges Studium vom ersten Semester bis zum Abschluss gelten deutlich unterschiedliche Regeln:
- Innerhalb der EU und in der Schweiz: Eine Förderung des vollständigen Studiums ist grundsätzlich möglich.
- Außerhalb der EU und der Schweiz: Auslands-BAföG ist normalerweise für einen vorübergehenden Teil des Studiums vorgesehen.
Das bedeutet beispielsweise: Wer einen kompletten Bachelor in Kanada, den USA oder Australien absolviert, kann nicht automatisch für die gesamte Studiendauer Auslands-BAföG erhalten. Ein zeitlich begrenzter Studienabschnitt kann dagegen förderfähig sein.
Muss man vorher in Deutschland studiert haben?
Für einen Studienaufenthalt außerhalb der EU und der Schweiz gilt grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung:
Vorher muss mindestens ein Jahr in Deutschland studiert worden sein.
Der Auslandsaufenthalt ist damit normalerweise Teil eines bereits begonnenen Studiums und kein vollständig neues Studium, das ausschließlich in einem Drittstaat absolviert wird.
Typische Beispiele sind:
- ein Studienjahr in den USA
- zwei Semester in Kanada
- ein Auslandsjahr in Australien
- ein Studienabschnitt in Japan oder Südkorea
Wie lange wird Auslands-BAföG außerhalb der EU gezahlt?
Normalerweise wird ein Studienaufenthalt außerhalb der EU und der Schweiz für maximal ein Jahr gefördert.
Liegen besondere Gründe vor, kann die Förderung in bestimmten Fällen auf bis zu zweieinhalb Jahre erweitert werden. Der DAAD nennt diese Höchstdauer ausdrücklich für Ausnahmefälle.
Das Deutsche Studierendenwerk fasst die Regelung so zusammen:
- in der Regel Förderung bis zu einem Jahr
- unter den gesetzlichen Voraussetzungen insgesamt bis zu fünf Semester möglich
Für ein normales Auslandsjahr sollten Studierende daher zunächst mit maximal zwölf Monaten Förderung planen und eine längere Dauer individuell mit dem zuständigen Auslands-BAföG-Amt klären.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für eine Förderung außerhalb der EU müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen.
Typischerweise ist wichtig:
- vorheriges Studium in Deutschland
- ein fachlich sinnvoller Auslandsaufenthalt
- Studium an einer geeigneten ausländischen Hochschule
- Erfüllung der allgemeinen BAföG-Voraussetzungen
- rechtzeitiger eigener Auslands-BAföG-Antrag
Auch wer in Deutschland kein reguläres BAföG erhält, sollte einen Antrag prüfen. Durch zusätzliche Auslandszuschläge kann sich im Ausland trotzdem ein Förderanspruch ergeben.
Wie hoch ist das Auslands-BAföG 2026?
Die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet.
Relevant sind unter anderem:
- Einkommen der Eltern
- eigenes Einkommen
- eigenes Vermögen
- Krankenversicherung
- Studiengebühren
- Zielland
Der maximale allgemeine BAföG-Bedarf kann 2026 bei Studierenden bis zu 992 Euro pro Monat betragen. Für bestimmte ältere Studierende gelten höhere Bedarfssätze. Beim Auslandsstudium können zusätzliche Leistungen hinzukommen.
1. Bis zu 5.600 Euro Zuschuss zu Studiengebühren
Wer außerhalb der EU studiert, trifft häufig auf hohe Tuition Fees.
Das Auslands-BAföG kann notwendige Studiengebühren mit bis zu:
5.600 Euro für maximal ein Jahr
bezuschussen.
Dieser Betrag wird als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass er nicht wie der normale Darlehensanteil zurückgezahlt werden muss.
Allerdings gibt es Bedingungen. Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks muss unter anderem nachgewiesen werden, dass man sich um eine Reduzierung oder einen Erlass der Studiengebühren bemüht hat.
Beispiel
Eine Universität in Kanada verlangt 12.000 Euro für ein Studienjahr.
Mögliche Förderung:
- bis zu 5.600 Euro Studiengebührenzuschuss
- verbleibende Finanzierungslücke: mindestens 6.400 Euro
Deshalb sollte Auslands-BAföG bei teuren Studienländern mit Stipendien oder anderen Finanzierungsquellen kombiniert werden.
2. Reisekostenzuschuss
Für die An- und Abreise werden Pauschalen berücksichtigt.
Außerhalb Europas
- 500 Euro für die Hinreise
- 500 Euro für die Rückreise
- insgesamt bis zu 1.000 Euro
Innerhalb Europas
- 250 Euro für die Hinreise
- 250 Euro für die Rückreise
- insgesamt bis zu 500 Euro
Wichtig: „Außerhalb der EU“ bedeutet nicht automatisch „außerhalb Europas“.
Ein Studium im Vereinigten Königreich findet zwar außerhalb der EU, aber innerhalb Europas statt. Für die Reisekosten ist deshalb die geografische Einteilung relevant.
3. Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten
Bei einem Studium außerhalb der EU und der Schweiz können zusätzliche länderabhängige Zuschläge gezahlt werden.
Die Höhe ist nicht überall gleich. Sie hängt vom jeweiligen Studienland und den dortigen Lebenshaltungskosten ab.
Das ist besonders relevant für teure Studienziele wie:
- USA
- Kanada
- Australien
- Japan
- Singapur
Die individuelle Höhe sollte vor der Bewerbung beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt geprüft werden.
4. Zuschuss zur Krankenversicherung
Entstehen durch das Studium im Ausland zusätzliche notwendige Versicherungskosten, können auch dafür Zuschläge berücksichtigt werden.
Vor der Abreise sollten Studierende prüfen:
- Gilt die deutsche Krankenversicherung im Studienland?
- Verlangt die Universität einen eigenen Versicherungsplan?
- Wird eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigt?
Gerade in den USA können Versicherungsanforderungen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
Muss Auslands-BAföG zurückgezahlt werden?
Das reguläre Studierenden-BAföG wird grundsätzlich:
- zur Hälfte als Zuschuss
- zur Hälfte als zinsloses Darlehen
gewährt.
Der zurückzuzahlende Darlehensanteil ist grundsätzlich auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Bestimmte zusätzliche Leistungen, insbesondere der Zuschuss zu ausländischen Studiengebühren, sind besonders attraktiv, weil sie nicht als normales BAföG-Darlehen zurückgezahlt werden müssen.
Verlängert ein Auslandsstudium die BAföG-Förderungsdauer?
Bis zu zwei Semester des Auslandsstudiums können bei der Förderungshöchstdauer unberücksichtigt bleiben.
Das kann bedeuten, dass ein gefördertes Auslandsjahr die verbleibende BAföG-Förderungsdauer für das Studium in Deutschland nicht automatisch verkürzt.
Die konkrete Wirkung auf den eigenen Studienverlauf sollte jedoch vor dem Auslandsaufenthalt mit dem BAföG-Amt geklärt werden.
Was ist ein Vorabentscheid?
Wer vor der Zusage an eine teure ausländische Universität wissen möchte, ob der Auslandsaufenthalt grundsätzlich förderfähig ist, kann einen Vorabentscheid beantragen.
Dabei prüft das zuständige BAföG-Amt vorab, ob dem Grunde nach ein Anspruch für das geplante Auslandsstudium bestehen kann.
Das ist besonders sinnvoll, wenn:
- hohe Studiengebühren verlangt werden
- ein Aufenthalt länger als ein Jahr geplant ist
- unklar ist, ob die Hochschule förderfähig ist
- die gesamte Studienentscheidung von der Finanzierung abhängt
Wann sollte man den Antrag stellen?
Der Antrag sollte möglichst früh eingereicht werden.
Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt, Auslands-BAföG etwa sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zu beantragen.
Wichtig: Auch wer bereits BAföG in Deutschland erhält, braucht einen neuen, eigenständigen Auslands-BAföG-Antrag.
Zuständig ist eines der speziellen Auslands-BAföG-Ämter. Welches Amt den Antrag bearbeitet, richtet sich nach dem Studienland.
Fazit
Das Auslands-BAföG für ein Studium außerhalb der EU kann ein Auslandsjahr in den USA, Kanada, Australien oder anderen Drittstaaten deutlich günstiger machen.
Mögliche Leistungen sind:
- monatliche BAföG-Förderung
- bis zu 5.600 Euro Zuschuss zu Studiengebühren
- bis zu 1.000 Euro Reisekosten außerhalb Europas
- länderabhängige Zuschläge zu den Lebenshaltungskosten
- zusätzliche Krankenversicherungsleistungen
Der wichtigste Unterschied zur EU: Ein vollständiges Studium außerhalb der EU und der Schweiz wird normalerweise nicht bis zum Abschluss finanziert. Die Förderung ist in der Regel auf einen zeitlich begrenzten Studienabschnitt beschränkt.
Offizielle Quellen
- BAföG – Studium und Ausbildung im Ausland
- BAföG Digital – Online-Antrag
- Deutsches Studierendenwerk – BAföG im Ausland
- DAAD – Finanzierung eines Auslandsstudiums
- Gesetze im Internet – Bundesausbildungsförderungsgesetz