Auslands-BAföG für ein Auslandssemester: Kompletter Leitfaden 2026
Auslands-BAföG für ein Auslandssemester: Kompletter Leitfaden 2026
Ein Auslandssemester kann schnell teuer werden. Neben Miete und Lebenshaltungskosten entstehen häufig zusätzliche Ausgaben für Flüge, Krankenversicherung und möglicherweise Studiengebühren.
Genau hier kann Auslands-BAföG für ein Auslandssemester helfen. Besonders wichtig: Auch Studierende, die in Deutschland kein reguläres BAföG bekommen, sollten einen Antrag prüfen. Wegen der zusätzlichen Auslandskosten kann im Ausland trotzdem ein Förderanspruch entstehen.
Dieser Leitfaden erklärt, wer Auslands-BAföG bekommen kann, welche Kosten übernommen werden und wie der Antrag funktioniert.
Was ist Auslands-BAföG?
Auslands-BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für bestimmte Studien- und Ausbildungsaufenthalte außerhalb Deutschlands.
Es kann beispielsweise genutzt werden für:
- ein Auslandssemester
- ein Studienjahr im Ausland
- bestimmte vollständige Studiengänge im EU-Ausland oder in der Schweiz
- ein vorgeschriebenes Praktikum im Ausland
Für ein Auslandssemester ist ein eigener Antrag erforderlich. Das reguläre BAföG aus Deutschland wird nicht automatisch weitergezahlt. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Zielland und nicht nach dem deutschen Wohn- oder Studienort.
Wer kann Auslands-BAföG für ein Auslandssemester bekommen?
Grundsätzlich müssen die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen des BAföG erfüllt sein.
Für einen vorübergehenden Studienaufenthalt im Ausland sind außerdem insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Die ausländische Hochschule muss einer entsprechenden deutschen Ausbildungsstätte vergleichbar sein.
- Das Auslandsstudium muss für die Ausbildung fachlich sinnvoll sein.
- Der Aufenthalt muss die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer erfüllen.
- Der Antragsteller muss grundsätzlich zum Kreis der BAföG-Berechtigten gehören.
Ein Studienaufenthalt muss grundsätzlich mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern.
Deshalb kann ein klassisches vier- oder fünfmonatiges Hochschulsemester trotzdem förderfähig sein, wenn es offiziell als vollständiges Semester gilt.
Bekomme ich Auslands-BAföG, obwohl ich in Deutschland kein BAföG erhalte?
Ja, das ist möglich.
Der DAAD empfiehlt ausdrücklich, den Anspruch auf Auslands-BAföG auch dann zu prüfen, wenn im normalen Studium in Deutschland keine BAföG-Berechtigung besteht. Durch zusätzliche Kosten im Ausland kann sich eine andere Berechnung ergeben.
Das betrifft besonders Studierende, deren BAföG-Anspruch in Deutschland knapp am Einkommen der Eltern scheitert.
Durch das Auslandsstudium können zusätzliche förderfähige Kosten entstehen für:
- Studiengebühren
- Reisen
- Auslandskrankenversicherung
- höhere Lebenshaltungskosten in bestimmten Ländern
Deshalb sollte ein möglicher Anspruch niemals allein anhand eines früheren deutschen BAföG-Bescheids ausgeschlossen werden.
Wie hoch ist das Auslands-BAföG 2026?
Es gibt keinen einheitlichen Betrag für alle Studierenden.
Die tatsächliche Förderung hängt unter anderem ab von:
- Einkommen der Eltern
- eigenem Einkommen
- eigenem Vermögen
- Wohnsituation
- Krankenversicherung
- Zielland
- Studiengebühren
Der allgemeine BAföG-Förderungshöchstbetrag für Studierende kann bis zu 992 Euro pro Monat erreichen. Beim Auslands-BAföG können zusätzliche Leistungen hinzukommen.
Welche zusätzlichen Kosten werden übernommen?
1. Studiengebühren bis zu 5.600 Euro
Für nachweisbar notwendige Studiengebühren kann ein Zuschuss von bis zu:
5.600 Euro für maximal ein Jahr
gewährt werden.
Das ist besonders interessant bei einem Auslandssemester in Ländern wie:
- USA
- Kanada
- Australien
- Großbritannien
Der Zuschuss kann jedoch nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze gezahlt werden. Kostet das Semester beispielsweise 12.000 Euro, muss die verbleibende Differenz anderweitig finanziert werden.
2. Zuschuss zu den Reisekosten
Für die Hin- und Rückreise gelten pauschale Zuschläge.
Innerhalb Europas
- 250 Euro für die Hinreise
- 250 Euro für die Rückreise
- insgesamt bis zu 500 Euro
Außerhalb Europas
- 500 Euro für die Hinreise
- 500 Euro für die Rückreise
- insgesamt bis zu 1.000 Euro
Die Reisekostenpauschale wird grundsätzlich einmal je förderfähigem Ausbildungsabschnitt berücksichtigt.
3. Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung
Entstehen wegen des Auslandsaufenthalts zusätzliche notwendige Kosten für die Krankenversicherung, kann dafür ein weiterer Zuschlag möglich sein.
Vor der Abreise sollten Studierende prüfen:
- Gilt die deutsche Krankenversicherung im Zielland?
- Ist eine zusätzliche private Versicherung notwendig?
- Verlangt die Gastuniversität einen bestimmten Versicherungsschutz?
4. Auslandszuschlag außerhalb der EU und der Schweiz
Bei einem Studium außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können zusätzlich länderabhängige Zuschläge zu den Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.
Die tatsächliche Höhe hängt vom Zielland ab.
Muss das gesamte Auslands-BAföG zurückgezahlt werden?
Nein.
Die reguläre BAföG-Förderung für Studierende wird grundsätzlich teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsloses Darlehen gewährt.
Bestimmte zusätzliche Auslandsleistungen sind jedoch besonders attraktiv. Dazu zählt insbesondere der Zuschuss zu notwendigen Studiengebühren von bis zu 5.600 Euro, der nicht als normales BAföG-Darlehen zurückgezahlt werden muss.
Deshalb kann Auslands-BAföG finanziell deutlich günstiger sein als ein privater Studienkredit.
Kann man Erasmus+ und Auslands-BAföG kombinieren?
Ja. Ein Erasmus+-Stipendium kann grundsätzlich mit BAföG kombiniert werden.
Studierende müssen zusätzliche Förderungen jedoch beim zuständigen BAföG-Amt angeben. Bei öffentlichen Stipendien sind grundsätzlich bestimmte Freibeträge zu beachten; die konkrete Berechnung übernimmt das BAföG-Amt.
Eine mögliche Finanzierung eines Auslandssemesters kann deshalb bestehen aus:
- Auslands-BAföG
- Erasmus+ Förderung
- möglichem Erasmus+ Top-Up
- eigenen Ersparnissen
- kleiner zusätzlicher Finanzierungslücke
Diese Kombination kann ein Auslandssemester deutlich realistischer machen.
Wann sollte man den Antrag stellen?
Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden.
Die offizielle Empfehlung lautet:
möglichst sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
Beispiel:
Beginnt das Auslandssemester im September, sollte der Antrag idealerweise bereits im März gestellt werden.
Das ist besonders wichtig, weil Auslandsanträge häufig umfangreicher sind als normale BAföG-Anträge.
Wo stellt man den Antrag?
Für Auslands-BAföG sind besondere Auslandsämter zuständig.
Das richtige Amt hängt ab von:
dem Land, in dem das Auslandssemester stattfindet.
Nicht entscheidend sind:
- Wohnort in Deutschland
- Studienort in Deutschland
- Heimatuniversität
Für verschiedene Zielländer sind unterschiedliche Ämter zuständig. Der Antrag kann grundsätzlich auch über BAföG Digital eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach persönlicher Situation können unter anderem erforderlich sein:
- BAföG-Antragsunterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule
- Zulassung oder Bestätigung der Gasthochschule
- Informationen über Beginn und Ende des Auslandssemesters
- Nachweis über Studiengebühren
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Unterlagen zum Einkommen der Eltern
- Nachweis über Krankenversicherung
- Angaben zu weiteren Stipendien
Die genaue Dokumentenliste kann je nach Antrag unterschiedlich sein. Fehlende Unterlagen sollten möglichst schnell nachgereicht werden.
Häufige Fehler beim Antrag
Studierende sollten besonders diese Fehler vermeiden:
- Zu spät beantragen
Sechs Monate Vorlauf sind deutlich sicherer. - Nur den deutschen BAföG-Antrag verwenden
Für das Ausland ist ein eigener Antrag nötig. - Das falsche BAföG-Amt kontaktieren
Das Zielland bestimmt die Zuständigkeit. - Studiengebühren nicht nachweisen
Ohne offizielle Unterlagen kann der Zuschuss nicht korrekt berechnet werden. - Erasmus+ oder andere Stipendien verschweigen
Weitere Förderungen müssen angegeben werden.
Fazit
Auslands-BAföG für ein Auslandssemester gehört zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für deutsche Studierende.
Je nach persönlicher Situation können gefördert werden:
- monatlicher Lebensunterhalt
- bis zu 5.600 Euro Studiengebühren
- Reisekosten
- zusätzliche Krankenversicherungskosten
- länderabhängige Zuschläge außerhalb der EU und der Schweiz
Besonders wichtig ist: Auch Studierende ohne regulären BAföG-Anspruch in Deutschland sollten einen Antrag prüfen.
Die beste Strategie lautet deshalb: Auslands-BAföG etwa sechs Monate vor dem geplanten Semester beantragen und gleichzeitig Erasmus+, PROMOS oder andere Stipendien prüfen.
Offizielle Quellen
- BAföG – Ausland: Studium, Ausbildung und Praktika
- BAföG – Mit dem BAföG ins Ausland
- BAföG – Alle Antragsformulare
- BAföG Digital – Online-Antrag
- DAAD – Finanzierung eines Auslandsstudiums
- Deutsches Studierendenwerk – BAföG im Ausland