Steuererklärung für internationale Studierende in Deutschland: Kompletter Leitfaden
Steuererklärung für internationale Studierende in Deutschland
Internationale Studierende müssen in Deutschland nicht automatisch eine Steuererklärung abgeben. Wer jedoch als Werkstudent arbeitet, mehrere Jobs gleichzeitig ausübt, freiberuflich tätig ist oder Lohnsteuer bezahlt hat, sollte seine steuerliche Situation genau prüfen.
Eine freiwillige Steuererklärung kann sich besonders lohnen, wenn während des Jahres Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl das Jahreseinkommen niedrig war. Auch Studienkosten, Arbeitsmittel, Bewerbungen und Fahrtkosten können die Steuer reduzieren.
Dieser Leitfaden erklärt, wann eine Steuererklärung für internationale Studierende verpflichtend ist, welche Ausgaben absetzbar sind und wie die Abgabe über ELSTER funktioniert.
Müssen internationale Studierende Steuern zahlen?
Die Staatsangehörigkeit entscheidet nicht darüber, ob ein Student in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt besitzt, ist grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei können neben deutschen Einkünften unter Umständen auch ausländische Einkünfte relevant sein. Doppelbesteuerungsabkommen können jedoch besondere Regeln vorsehen.
Im Jahr 2026 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 12.348 Euro. Einkommensteuer fällt grundsätzlich erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der anerkannten Aufwendungen diesen Betrag übersteigt.
Der Grundfreibetrag ist nicht mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen. Vom Einkommen können beispielsweise Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und weitere abzugsfähige Beträge abgezogen werden.
Wann ist eine Steuererklärung verpflichtend?
Viele Studierende mit nur einem regulären Arbeitsverhältnis und ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte müssen keine Einkommensteuererklärung einreichen.
Eine Abgabepflicht kann jedoch insbesondere bestehen, wenn der Student:
- gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war und ein Job über Steuerklasse VI abgerechnet wurde;
- neben dem Arbeitslohn weitere steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 410 Euro hatte;
- bestimmte Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhielt;
- selbstständig oder freiberuflich tätig war und steuerpflichtige Gewinne erzielte;
- vom Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert wurde;
- verheiratet ist und eine Steuerklassenkombination verwendet, die zu einer Pflichtveranlagung führt;
- einen steuerlichen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen ließ und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung erfüllt.
Die wichtigsten Pflichtfälle für Arbeitnehmer sind in § 46 Einkommensteuergesetz geregelt. Auch eine direkte Aufforderung des Finanzamts begründet eine Abgabepflicht.
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Eine freiwillige Steuererklärung ist häufig sinnvoll, wenn bereits Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wurde.
Das kann beispielsweise passieren, wenn der Student:
- nur einige Monate im Jahr gearbeitet hat;
- während der Semesterferien mehr verdient hat;
- den Arbeitgeber gewechselt hat;
- hohe Fahrtkosten hatte;
- Laptop, Bildschirm oder andere Arbeitsmittel gekauft hat;
- ein Pflichtpraktikum oder eine beruflich relevante Weiterbildung absolvierte;
- nach dem Studium nicht direkt am 1. Januar in den Beruf eingestiegen ist;
- hohe Kosten für ein Masterstudium oder Zweitstudium hatte.
Da die Lohnsteuer während des Jahres auf Basis eines hochgerechneten Jahreseinkommens berechnet wird, kann bei einer nur vorübergehenden Beschäftigung zu viel Steuer einbehalten worden sein.
Steuererklärung bei Werkstudenten, Minijob und Praktikum
Werkstudent
Ein Werkstudent wird steuerlich grundsätzlich wie ein anderer Arbeitnehmer behandelt. Entscheidend sind das Einkommen, die Lohnsteuerklasse und die abzugsfähigen Ausgaben.
Wurde Lohnsteuer abgezogen, kann eine freiwillige Erklärung zu einer Erstattung führen. Unabhängig vom Studentenstatus berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
Minijob
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Wird der Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert, muss dieses Einkommen normalerweise nicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
In diesem Fall können Ausgaben, die ausschließlich mit dem pauschal versteuerten Minijob zusammenhängen, allerdings grundsätzlich nicht zusätzlich als persönliche Werbungskosten genutzt werden.
Wird der Minijob dagegen über die individuelle Steuerklasse abgerechnet, kann eine Angabe in der Steuererklärung erforderlich oder vorteilhaft sein.
Bezahltes Praktikum
Das Gehalt aus einem bezahlten Praktikum kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein. Wurde Lohnsteuer abgezogen, sollte der Student prüfen, ob eine Erstattung möglich ist.
Ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum handelt, ist besonders für die Sozialversicherung wichtig. Für die Einkommensteuer sind vor allem das Jahreseinkommen und die einbehaltene Lohnsteuer entscheidend.
Welche Studienkosten können abgesetzt werden?
Zu den häufig absetzbaren Ausgaben gehören:
- Studien- und Semestergebühren;
- Prüfungsgebühren;
- Fachbücher und Lernmaterialien;
- Laptop, Tablet, Drucker und Zubehör;
- Software und Onlinekurse;
- Büromaterial;
- Fahrtkosten zur Arbeit oder Universität;
- Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsfotos;
- Reisekosten für Vorstellungsgespräche;
- beruflich genutztes Telefon und Internet;
- Kosten eines häuslichen Arbeitsplatzes;
- Umzugskosten bei beruflicher Veranlassung;
- bestimmte Kosten einer doppelten Haushaltsführung.
Die steuerliche Wirkung hängt jedoch davon ab, ob es sich um ein Erststudium oder ein Zweitstudium handelt.
Erststudium oder Zweitstudium: der wichtige Unterschied
Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung
Wer direkt nach dem Abitur oder Schulabschluss sein erstes Studium beginnt, kann die eigenen Ausbildungskosten normalerweise als Sonderausgaben absetzen.
Der Höchstbetrag beträgt 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Sonderausgaben wirken sich allerdings nur aus, wenn im selben Jahr ausreichend steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist. Ein Verlustvortrag in spätere Berufsjahre ist damit grundsätzlich nicht möglich.
Master, Zweitstudium oder Studium nach einer Ausbildung
Kosten eines Masterstudiums, Zweitstudiums oder eines Studiums nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung können bei ausreichendem beruflichem Zusammenhang als Werbungskosten gelten.
Das ist steuerlich oft vorteilhafter, weil Werbungskosten nicht auf 6.000 Euro begrenzt sind und unter bestimmten Bedingungen einen steuerlichen Verlust erzeugen können. Dieser Verlust kann in spätere Jahre vorgetragen und mit späterem Einkommen verrechnet werden.
Ein Master nach abgeschlossenem Bachelor gilt steuerlich regelmäßig als weiteres Studium.
Verlustvortrag für Studierende erklärt
Ein Verlustvortrag ist besonders für Masterstudierende, Doktoranden und Studierende mit vorheriger Berufsausbildung interessant.
Beispiel:
Ein Masterstudent hat in einem Jahr keine steuerpflichtigen Einnahmen, aber 7.000 Euro an anerkannten Werbungskosten. Das Finanzamt kann daraus einen verbleibenden Verlust feststellen. Beginnt der Student später eine gut bezahlte Beschäftigung, kann dieser Verlust das zu versteuernde Einkommen im ersten Berufsjahr reduzieren.
Dafür muss neben der Einkommensteuererklärung die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags eingereicht werden.
Ein Verlustvortrag führt nicht automatisch zu einer sofortigen Auszahlung. Der Vorteil entsteht erst, wenn später steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist.
Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale 2026
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt 2026 eine Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten vollen Entfernungskilometer. Berechnet wird grundsätzlich nur die einfache Strecke und nur für die Tage, an denen der Arbeitsort tatsächlich aufgesucht wurde.
Wer an bestimmten Tagen überwiegend von zu Hause gearbeitet hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine Tagespauschale von:
- 6 Euro pro Tag;
- höchstens 1.260 Euro pro Jahr
ansetzen. Arbeitsmittel wie Laptop oder Schreibtisch sind von dieser Tagespauschale nicht umfasst und können unter den jeweiligen Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Internationale Studierende sollten folgende Dokumente sammeln:
- elektronische Lohnsteuerbescheinigungen;
- Steueridentifikationsnummer;
- Bankverbindung;
- Immatrikulationsbescheinigungen;
- Rechnungen für Laptop, Bücher und Arbeitsmittel;
- Nachweise über Studien- und Prüfungsgebühren;
- Aufstellung der Arbeitstage und Fahrtstrecken;
- Belege für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche;
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge;
- Unterlagen über ausländische Einkünfte, falls vorhanden.
Die persönliche Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Steuernummer des Finanzamts identisch.
Belege werden normalerweise nicht ungefragt mit der elektronischen Erklärung übermittelt. Sie müssen jedoch aufbewahrt und auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden.
Steuererklärung über ELSTER einreichen
Die kostenlose elektronische Abgabe ist über das offizielle Portal Mein ELSTER möglich.
Der Ablauf:
- Benutzerkonto bei ELSTER registrieren.
- Aktivierungsdaten abwarten und Konto freischalten.
- Einkommensteuererklärung für das richtige Kalenderjahr auswählen.
- persönlichen Hauptvordruck ausfüllen.
- Anlage N für Arbeitslohn ergänzen.
- Werbungskosten und Studienkosten eintragen.
- gegebenenfalls ausländische Einkünfte angeben.
- Angaben prüfen und elektronisch übermitteln.
- Steuerbescheid nach Erhalt kontrollieren.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit können zusätzliche Formulare wie die Anlage S, Anlage G oder eine Einnahmenüberschussrechnung erforderlich sein.
Welche Abgabefrist gilt?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.
Für die Steuererklärung 2025 endet die reguläre Frist am 31. Juli 2026. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich diese Frist grundsätzlich bis zum 1. März 2027.
Wer freiwillig abgibt, hat normalerweise vier Jahre Zeit. Eine freiwillige Steuererklärung für 2022 kann beispielsweise grundsätzlich noch bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Fazit
Eine Steuererklärung ist für internationale Studierende in Deutschland nicht immer verpflichtend, kann aber finanziell sehr sinnvoll sein.
Besonders prüfen sollten sie Studierende, die:
- Lohnsteuer bezahlt haben;
- nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben;
- hohe berufliche oder studienbezogene Ausgaben hatten;
- einen Master oder ein Zweitstudium absolvieren;
- mehrere Arbeitgeber hatten;
- selbstständig oder freiberuflich tätig waren.
Während die Kosten eines klassischen Erststudiums meist nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro berücksichtigt werden, können Kosten eines Masters oder Zweitstudiums als Werbungskosten einen später nutzbaren Verlustvortrag ermöglichen.
Bei ausländischen Einkünften, selbstständiger Arbeit oder komplexen Doppelbesteuerungsfragen sollte professionelle steuerliche Beratung eingeholt werden.
Offizielle Quellen
- Bundesfinanzministerium – Steuerliche Änderungen 2026
- Mein ELSTER – Elektronische Steuererklärung
- Finanzverwaltung NRW – Informationen für Studierende
- Finanzverwaltung NRW – Abgabepflichten und Fristen
- Einkommensteuergesetz – § 1 Steuerpflicht
- Einkommensteuergesetz – § 9 Werbungskosten
- Einkommensteuergesetz – § 10 Sonderausgaben
- Einkommensteuergesetz – § 46 Pflichtveranlagung



