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Auslands-BAföG 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Ein Studium im Ausland kann teuer werden. Neben Miete und Lebenshaltungskosten entstehen häufig zusätzliche Ausgaben für Studiengebühren, Flugtickets und Krankenversicherung.

Das Auslands-BAföG 2026 gehört deshalb zu den wichtigsten Möglichkeiten, ein Auslandssemester oder Studium im Ausland zu finanzieren. Besonders interessant: Auch Studierende, die in Deutschland kein reguläres BAföG erhalten, sollten einen Antrag stellen. Zusätzliche Auslandszuschläge können dazu führen, dass trotzdem ein Förderanspruch entsteht.

Dieser Leitfaden erklärt die Voraussetzungen, die Höhe der Förderung und den Antrag Schritt für Schritt.

Was ist Auslands-BAföG?

Auslands-BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für bestimmte Studien- und Praktikumsaufenthalte außerhalb Deutschlands.

Gefördert werden können unter anderem:

  • ein Auslandssemester
  • ein Studienjahr im Ausland
  • ein vollständiges Studium innerhalb der EU oder der Schweiz
  • ein zeitlich begrenztes Studium außerhalb der EU
  • ein verpflichtendes Auslandspraktikum

Für Auslands-BAföG ist immer ein eigener Antrag erforderlich. Das gilt auch für Studierende, die bereits BAföG für ihr Studium in Deutschland erhalten. Zuständig ist eines von 18 speziellen Auslands-BAföG-Ämtern; welches Amt den Antrag bearbeitet, hängt vom Zielland ab.

Wer bekommt Auslands-BAföG 2026?

Grundsätzlich müssen zunächst die allgemeinen BAföG-Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • ein grundsätzlich förderfähiges Studium
  • die persönlichen BAföG-Voraussetzungen
  • Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
  • ein förderfähiger Auslandsaufenthalt

Für ein Auslandsstudium sind außerdem insbesondere wichtig:

  • die ausländische Hochschule muss mit einer entsprechenden deutschen Hochschule vergleichbar sein
  • der Auslandsaufenthalt muss die jeweiligen fachlichen Voraussetzungen erfüllen
  • bei einem vorübergehenden Studium muss der Aufenthalt für das Studium förderlich sein

Die BAföG-Höhe hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehe- beziehungsweise Lebenspartners ab. Eine feste allgemeine Einkommensgrenze der Eltern gibt es nicht.

Kann man Auslands-BAföG ohne normales BAföG bekommen?

Ja.

Das ist einer der wichtigsten Punkte beim Auslands-BAföG.

Auch wenn ein Studierender in Deutschland kein BAföG erhält, kann sich ein Antrag für den Aufenthalt im Ausland lohnen. Der Grund sind zusätzliche Leistungen, die im Inland normalerweise nicht berücksichtigt werden.

Dazu können gehören:

  • Reisekostenzuschuss
  • Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung
  • Studiengebühren bis zu 5.600 Euro
  • länderabhängiger Auslandszuschlag außerhalb der EU und der Schweiz

Dadurch kann der Bedarf im Ausland höher sein als im Studium in Deutschland.

Wie hoch ist Auslands-BAföG 2026?

Es gibt keinen einheitlichen Auslands-BAföG-Betrag für alle Studierenden.

Die Förderung besteht vereinfacht aus:

normalem BAföG-Bedarf + möglichen Auslandszuschlägen

Die maximale allgemeine BAföG-Förderung beträgt laut dem Deutschen Studierendenwerk im Januar 2026 bis zu 992 Euro pro Monat. Für Studierende über 29 Jahre können bei entsprechender Kranken- und Pflegeversicherung höhere Maximalbeträge gelten. Die tatsächliche Förderung wird individuell berechnet.

1. Bis zu 5.600 Euro Zuschuss zu Studiengebühren

Wer an der ausländischen Hochschule notwendige Studiengebühren zahlen muss, kann einen Zuschuss von bis zu:

5.600 Euro für maximal ein Jahr

erhalten.

Dieser Studiengebührenzuschuss kann besonders wertvoll sein bei einem Auslandsstudium in Ländern wie:

  • USA
  • Kanada
  • Australien
  • Großbritannien

Die Förderung ist jedoch an Voraussetzungen gebunden. Unter anderem kann ein Nachweis verlangt werden, dass man sich um eine Reduzierung oder einen Erlass der Studiengebühren bemüht hat.

Beispiel

Die Gasthochschule verlangt 8.000 Euro Studiengebühren.

Mögliche Förderung:

  • bis zu 5.600 Euro Zuschuss
  • verbleibende Finanzierungslücke: mindestens 2.400 Euro

Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung müssen separat eingeplant werden.

2. Reisekostenzuschuss

Für die Hin- und Rückreise gelten feste Pauschalen.

Reise innerhalb Europas

  • 250 Euro für die Hinreise
  • 250 Euro für die Rückreise
  • insgesamt bis zu 500 Euro

Reise außerhalb Europas

  • 500 Euro für die Hinreise
  • 500 Euro für die Rückreise
  • insgesamt bis zu 1.000 Euro

Diese Beträge sind gesetzlich als Reisekostenzuschläge vorgesehen.

3. Zuschuss zur Krankenversicherung

Wenn durch das Auslandsstudium zusätzliche notwendige Krankenversicherungskosten entstehen, kann dafür eine weitere Förderung berücksichtigt werden.

Das ist besonders wichtig, wenn:

  • die deutsche Versicherung im Zielland nicht ausreicht
  • die ausländische Universität eine eigene Versicherung verlangt
  • eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung erforderlich ist

Die tatsächliche Leistung hängt von der persönlichen Versicherungssituation ab.

4. Auslandszuschlag außerhalb der EU

Bei einem Studium außerhalb der EU und der Schweiz kann zusätzlich ein monatlicher Auslandszuschlag gezahlt werden.

Die Höhe hängt vom Zielland ab. Damit sollen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.

Welche Regeln gelten innerhalb der EU?

Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz ist die Förderung besonders weitreichend.

Möglich sind:

  • einzelne Auslandssemester
  • ein Studienjahr
  • ein vollständiges Studium bis zum Abschluss

Bei einem vollständigen Studium orientiert sich die maximale Förderungsdauer grundsätzlich an der Regelstudienzeit des ausländischen Studiengangs.

Das macht Auslands-BAföG besonders interessant für Studierende, die beispielsweise einen vollständigen Bachelor oder Master in:

  • Österreich
  • Frankreich
  • Spanien
  • Niederlande
  • Schweden
  • Schweiz

absolvieren möchten.

Welche Regeln gelten außerhalb der EU?

Für Studienaufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz gelten strengere Regeln.

Grundsätzlich müssen Studierende:

  • vorher mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben
  • einen für das deutsche Studium förderlichen Auslandsaufenthalt absolvieren

Normalerweise werden maximal zwei Semester gefördert. In seltenen Fällen kann die Förderung bei besonderer Bedeutung für das Studium bis zu fünf Semester umfassen.

Das betrifft beispielsweise Studienaufenthalte in:

  • USA
  • Kanada
  • Australien
  • Japan
  • Südkorea

Ein vollständiger Bachelor ausschließlich außerhalb der EU wird daher nicht nach denselben Regeln gefördert wie ein komplettes Studium innerhalb der EU oder der Schweiz.

Wie lange muss der Auslandsaufenthalt dauern?

Außerhalb der EU gelten grundsätzlich folgende Mindestzeiten:

  • Studium: mindestens sechs Monate oder ein Semester
  • Pflichtpraktikum: mindestens zwölf Wochen

Bei bestimmten Hochschulkooperationen kann eine Mindestdauer von zwölf Wochen gelten. Innerhalb der EU gelten diese Mindestdauern nicht in derselben Form.

Kann man Erasmus+ und Auslands-BAföG kombinieren?

Ein Erasmus+-Aufenthalt schließt Auslands-BAföG nicht automatisch aus.

Für viele Studierende kann eine Finanzierung beispielsweise bestehen aus:

  • Auslands-BAföG
  • Erasmus+-Förderung
  • möglichem Erasmus+ Social Top-Up

Weitere Förderungen müssen jedoch beim BAföG-Amt angegeben werden, damit geprüft werden kann, wie sie im individuellen Fall berücksichtigt werden.

Wie beantragt man Auslands-BAföG?

Schritt 1: Zuständiges Amt finden

Das zuständige Amt richtet sich nach dem Zielland.

Es spielt keine Rolle, in welcher deutschen Stadt Sie wohnen oder studieren. Die offiziellen Auslands-BAföG-Ämter können über das Deutsche Studierendenwerk gefunden werden.

Schritt 2: Antrag frühzeitig stellen

Der Antrag sollte möglichst:

sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts

gestellt werden.

Die Planung der gesamten Finanzierung sollte idealerweise noch früher beginnen.

Schritt 3: Antrag online einreichen

Die Antragstellung ist kostenlos und kann über das offizielle Portal BAföG Digital erfolgen.

Schritt 4: Unterlagen vorbereiten

Je nach Situation können unter anderem benötigt werden:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bestätigung oder Zulassung der ausländischen Hochschule
  • Nachweis über Beginn und Dauer des Aufenthalts
  • Nachweis über Studiengebühren
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
  • Unterlagen zum Einkommen der Eltern
  • Informationen zur Krankenversicherung
  • Angaben zu weiteren Stipendien

Fehlende Dokumente sollten möglichst schnell nachgereicht werden.

Lohnt sich ein Vorabentscheid?

Ja, besonders bei teuren Studienplänen.

Mit einem Vorabentscheid kann das zuständige BAföG-Amt vor dem endgültigen Studienbeginn prüfen, ob das geplante Auslandsstudium grundsätzlich förderfähig ist.

Das ist sinnvoll, wenn:

  • sehr hohe Studiengebühren anfallen
  • die Förderfähigkeit der Hochschule unklar ist
  • ein längerer Aufenthalt geplant wird
  • die Studienentscheidung von der Finanzierung abhängt

5 häufige Fehler beim Antrag

  1. Keinen Antrag stellen, weil es in Deutschland kein BAföG gibt.
  2. Erst kurz vor der Abreise mit dem Antrag beginnen.
  3. Den normalen deutschen BAföG-Antrag für ausreichend halten.
  4. Das falsche Amt kontaktieren.
  5. Studiengebühren oder weitere Stipendien nicht vollständig angeben.

Wer diese Fehler vermeidet, reduziert das Risiko unnötiger Verzögerungen.

Fazit

Das Auslands-BAföG 2026 kann ein Auslandsstudium deutlich günstiger machen.

Je nach persönlicher Situation sind möglich:

  • reguläre monatliche BAföG-Förderung
  • bis zu 5.600 Euro Zuschuss zu Studiengebühren
  • bis zu 1.000 Euro Reisekostenzuschuss bei Reisen außerhalb Europas
  • Zuschüsse zur Krankenversicherung
  • zusätzliche Auslandszuschläge

Besonders wichtig ist, den Anspruch auch dann zu prüfen, wenn in Deutschland kein BAföG gezahlt wird. Der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt gestellt werden.

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