Wohnung in Deutschland vor der Einreise finden: Anleitung für internationale Studierende
Wohnung in Deutschland vor der Einreise finden: Anleitung für internationale Studierende
Eine Wohnung in Deutschland vor der Einreise zu finden gehört zu den schwierigsten Aufgaben für internationale Studierende. Besonders in Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt und klassischen Universitätsstädten ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch.
Trotzdem ist es möglich, bereits aus dem Ausland ein Studentenwohnheim, ein WG-Zimmer oder zumindest eine vorübergehende Unterkunft zu reservieren. Entscheidend sind ein früher Start, vollständige Unterlagen und ein vorsichtiger Umgang mit Vorauszahlungen.
Wann sollte man mit der Wohnungssuche beginnen?
Beginnen Sie möglichst direkt nach der Bewerbung an der Hochschule – spätestens jedoch nach Erhalt des Zulassungsbescheids. Zu Beginn des Winter- und Sommersemesters ist die Nachfrage nach studentischem Wohnraum besonders hoch. Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt deshalb, sich deutlich vor Semesterbeginn um ein Zimmer zu kümmern.
Ein sinnvoller Zeitplan sieht so aus:
- Drei bis sechs Monate vor der Einreise: Bewerbung für Studentenwohnheime
- Zwei bis drei Monate vorher: Suche nach WG-Zimmern und privaten Unterkünften
- Vier bis acht Wochen vorher: vorübergehende Unterkunft als Ersatzlösung buchen
- Kurz vor der Reise: Mietvertrag, Schlüsselübergabe und Anmeldungsmöglichkeit bestätigen
Warten Sie nicht unbedingt auf die endgültige Visumentscheidung. Bei vielen Wohnheimen sind die Wartelisten lang, sodass eine frühe Bewerbung Ihre Chancen verbessert.
Welche Unterkunft eignet sich vor der Einreise?
Internationale Studierende können zwischen verschiedenen Wohnformen wählen.
Studentenwohnheim
Studentenwohnheime der örtlichen Studierendenwerke sind meist eine der preiswertesten Möglichkeiten. Bundesweit betreiben die Studierendenwerke rund 196.000 Wohnplätze; die durchschnittliche Bruttowarmmiete liegt bei ungefähr 306 Euro monatlich. Die tatsächlichen Preise unterscheiden sich jedoch nach Stadt, Wohnheim und Zimmerart.
Vorteile eines Wohnheims:
- häufig möblierte Zimmer
- Internet und Nebenkosten teilweise in der Miete enthalten
- Nähe zur Hochschule
- Kontakte zu anderen Studierenden
- Bewerbung oft vollständig online möglich
- meist kein regulärer Einkommensnachweis erforderlich
Die Vergaberegeln unterscheiden sich je nach Studierendenwerk. Manche vergeben Zimmer nach Eingangsdatum, andere nach sozialen Kriterien oder per Losverfahren.
Wohngemeinschaft
In einer Wohngemeinschaft, kurz WG, haben Sie ein eigenes Zimmer und teilen Küche sowie Badezimmer mit anderen Personen. Eine WG ist häufig günstiger als eine eigene Wohnung und bietet schnellen Kontakt zu anderen Studierenden.
Die Suche aus dem Ausland kann schwieriger sein, weil viele Wohngemeinschaften ihre zukünftigen Mitbewohner persönlich kennenlernen möchten. Eine Besichtigung per Videoanruf kann hier helfen.
Zwischenmiete
Bei einer Zwischenmiete wird ein möbliertes Zimmer oder eine Wohnung für einen begrenzten Zeitraum vermietet. Diese Lösung eignet sich besonders für die ersten Wochen oder Monate.
Nach der Ankunft können Sie dann vor Ort nach einer langfristigen Wohnung suchen. Prüfen Sie vorher, ob der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt und ob die Anmeldung unter der Adresse erlaubt ist.
Hotel, Hostel oder Ferienwohnung
Hotels, Hostels und Ferienwohnungen sind als kurzfristige Notlösung geeignet. Eine Anmeldung des Wohnsitzes ist dort jedoch häufig nicht möglich. Das offizielle Bundesportal weist darauf hin, dass vorübergehende Unterkünfte deshalb nicht immer für die notwendigen Behördengänge ausreichen.
So finden Sie eine Wohnung vor der Einreise
1. Kontaktieren Sie das zuständige Studierendenwerk
Suchen Sie das Studierendenwerk, das für Ihre Hochschule zuständig ist. Auf dessen Website finden Sie normalerweise:
- Online-Bewerbungsformulare
- Standorte der Wohnheime
- Zimmergrößen und Mietpreise
- Bewerbungsbedingungen
- erforderliche Dokumente
- Hinweise zu Wartezeiten
Der DAAD bietet zusätzlich einen Wohnheimfinder mit Informationen zu zahlreichen Studentenwohnheimen in Deutschland. Die verbindliche Bewerbung erfolgt jedoch meist direkt beim jeweiligen Studierendenwerk.
2. Fragen Sie das International Office
Das International Office Ihrer Hochschule kann Ihnen nicht immer selbst ein Zimmer vermitteln. Es kennt aber häufig:
- Wohnangebote speziell für internationale Studierende
- private Vermieter in der Hochschulstadt
- Buddy- und Patenprogramme
- kurzfristige Unterkünfte zum Semesterbeginn
- Wohnheimplätze für Austauschstudierende
- lokale Warnungen vor betrügerischen Angeboten
Fragen Sie ausdrücklich, ob Ihre Hochschule ein „Housing Office“, ein „Accommodation Service“ oder ein Zimmerkontingent für internationale Studierende besitzt.
3. Bewerben Sie sich auf mehrere Unterkünfte
Verlassen Sie sich nicht auf eine einzige Bewerbung. Senden Sie Anfragen an:
- mehrere Studentenwohnheime
- unterschiedliche WG-Angebote
- private Wohnungsvermieter
- kirchliche oder gemeinnützige Wohnheime
- Wohnungsangebote des Studierendenwerks
- Unterkünfte außerhalb des direkten Stadtzentrums
Berücksichtigen Sie auch kleinere Orte mit guter Bahn- oder Busverbindung zur Hochschule. Die Miete kann dort niedriger und die Konkurrenz geringer sein.
4. Vereinbaren Sie eine digitale Besichtigung
Bitten Sie den Anbieter um eine Live-Besichtigung per Video. Dabei sollte er Ihnen zeigen:
- das Gebäude von außen
- die Wohnung oder das Zimmer
- Küche und Badezimmer
- vorhandene Möbel
- mögliche Schäden
- den Blick aus dem Fenster
- den Namen an Klingel oder Briefkasten
Ein aufgezeichnetes Video allein ist kein ausreichender Beweis, weil es aus einer anderen Anzeige kopiert worden sein könnte.
5. Prüfen Sie den Mietvertrag
Lesen Sie vor der Unterschrift mindestens folgende Punkte:
- vollständiger Name und Anschrift des Vermieters
- genaue Adresse des Mietobjekts
- Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
- Höhe der Kaltmiete
- Höhe und Umfang der Nebenkosten
- Kaution
- Kündigungsfrist
- Möblierung
- Internet-, Strom- und Heizkosten
- Regeln zur Untervermietung
- Möglichkeit der Wohnsitzanmeldung
Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt, besonders zu prüfen, ob eine Anzeige die Kaltmiete oder Warmmiete nennt und welche zusätzlichen Kosten entstehen.
Welche Unterlagen benötigen internationale Studierende?
Erstellen Sie eine digitale Bewerbungsmappe. Sie kann folgende Dokumente enthalten:
- Zulassungsbescheid oder Bewerbungsbestätigung
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis über das Studentenvisum, falls bereits vorhanden
- Nachweis über Sperrkonto oder Stipendium
- kurze persönliche Vorstellung
- gewünschter Einzugstermin
- Bürgschaft der Eltern oder einer anderen Person
- Kontoauszug oder Bankreferenz
- bisherige Vermieterreferenz, falls vorhanden
Neu eingereiste Studierende haben häufig noch keine deutsche SCHUFA-Historie. Erklären Sie dies offen und bieten Sie stattdessen einen Sperrkontonachweis, eine Bürgschaft oder eine Bankreferenz aus Ihrem Heimatland an. Das offizielle Bundesportal nennt solche Nachweise ausdrücklich als mögliche Alternativen für Personen, die neu aus dem Ausland kommen.
Versenden Sie nicht sofort eine ungeschwärzte Passkopie. Nicht benötigte Angaben können Sie zunächst schwärzen und die vollständigen Unterlagen erst nach Überprüfung des Vermieters bereitstellen.
Wie erkennt man Wohnungsbetrug?
Internationale Studierende sind ein beliebtes Ziel für gefälschte Wohnungsanzeigen. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn:
- die Miete deutlich unter dem üblichen Preis liegt,
- der Vermieter angeblich dauerhaft im Ausland lebt,
- keine Video- oder persönliche Besichtigung möglich ist,
- der Schlüssel gegen Vorauszahlung verschickt werden soll,
- eine Reservierungsgebühr verlangt wird,
- die Kommunikation ausschließlich über Messenger erfolgt,
- Sie sehr schnell zur Zahlung gedrängt werden,
- Bilder und Beschreibung nicht zusammenpassen,
- Geld über anonyme Zahlungsdienste verlangt wird.
Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, für eine Wohnung zu bezahlen, die noch nicht besichtigt wurde. Auch Kautionen sollten nicht vor Abschluss des Mietvertrags und vor dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses überwiesen werden.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei einem normalen Wohnraummietvertrag darf die Kaution grundsätzlich höchstens drei monatliche Nettokaltmieten betragen. Eine Barkaution darf in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Überweisen Sie die Kaution erst, wenn:
- der Vermieter überprüft wurde,
- ein vollständiger Mietvertrag vorliegt,
- die Wohnung tatsächlich existiert,
- der Beginn des Mietverhältnisses feststeht,
- die Zahlungsdaten mit dem Vertrag übereinstimmen.
Ist eine Anmeldung in der Unterkunft möglich?
Diese Frage sollten Sie unbedingt vor Vertragsabschluss klären. Nach dem Einzug müssen Sie Ihren Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Dafür benötigen Sie normalerweise eine Wohnungsgeberbestätigung.
Die Anmeldung wird unter anderem für viele Verwaltungs- und Alltagsangelegenheiten benötigt. Eine Unterkunft, bei der der Vermieter ausdrücklich keine Anmeldung erlaubt, ist daher für einen langfristigen Aufenthalt meist ungeeignet.
Was tun, wenn man vor der Einreise keine Wohnung findet?
Reisen Sie nicht ohne jede Unterkunft nach Deutschland. Buchen Sie stattdessen eine seriöse Übergangslösung für die ersten zwei bis vier Wochen.
Kontaktieren Sie zusätzlich:
- das International Office
- das örtliche Studierendenwerk
- die Studierendenvertretung
- lokale Hochschulgruppen
- kirchliche Studierendengemeinden
- Notunterkünfte für Erstsemester
Einige Studierendenwerke vermitteln bei akutem Wohnungsmangel private Zimmer, kurzfristig freie Plätze oder Notunterkünfte.
Fazit
Eine Wohnung in Deutschland vor der Einreise zu finden ist möglich, erfordert aber Geduld und mehrere parallele Bewerbungen. Die besten Chancen bieten eine frühe Wohnheimbewerbung, die Unterstützung des International Office und eine flexible Suche nach WGs oder Zwischenmieten.
Unterschreiben Sie keinen unvollständigen Vertrag und überweisen Sie kein Geld allein aufgrund von Fotos oder Nachrichten. Eine vorübergehende Unterkunft ist besser als ein übereilter Vertragsabschluss mit einem unbekannten Anbieter.
Offizielle und weiterführende Quellen
- DAAD – Wohnheimfinder für Studierende in Deutschland
- Deutsches Studierendenwerk – Bewerbung für einen Wohnheimplatz
- Deutsches Studierendenwerk – Tipps zur Wohnungssuche und zum Mietvertrag
- Make it in Germany – Wohnen und Anmelden in Deutschland
- Verbraucherzentrale – Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen
- Bundesministerium der Justiz – Mietkaution nach § 551 BGB



