Wer bekommt Auslands-BAföG? Einkommen, Vermögen und Freibeträge 2026 erklärt
Wer bekommt Auslands-BAföG? Einkommen, Vermögen und Freibeträge 2026 erklärt
Viele Studierende glauben, dass sie automatisch kein Auslands-BAföG bekommen, wenn ihre Eltern „zu viel verdienen“ oder sie selbst Ersparnisse besitzen. So einfach ist die Berechnung jedoch nicht.
Die Höhe des Auslands-BAföG 2026 hängt unter anderem ab von:
- Einkommen der Eltern
- eigenem Einkommen
- eigenem Vermögen
- Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners
- Familienstand und Geschwistern
- zusätzlichen Kosten des Auslandsstudiums
Besonders wichtig: Es gibt keine feste allgemeine Einkommensgrenze der Eltern, ab der Studierende automatisch kein BAföG mehr erhalten. Die Berechnung ist individuell.
Wer bekommt Auslands-BAföG?
Auslands-BAföG kommt grundsätzlich für Studierende infrage, die die persönlichen und akademischen BAföG-Voraussetzungen erfüllen und einen förderfähigen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren.
Gefördert werden können beispielsweise:
- ein Auslandssemester
- ein Studienjahr im Ausland
- ein vollständiges Studium innerhalb der EU oder der Schweiz
- bestimmte Studienabschnitte außerhalb der EU
- vorgeschriebene Auslandspraktika
Auch wer in Deutschland bereits BAföG bezieht, muss für den Auslandsaufenthalt einen neuen Antrag bei einem speziellen Auslands-BAföG-Amt stellen.
Warum können Studierende ohne Inlands-BAföG trotzdem Auslands-BAföG bekommen?
Die Berechnung im Ausland kann höher ausfallen, weil zusätzliche förderfähige Kosten berücksichtigt werden können.
Dazu gehören je nach Fall:
- Zuschuss zu Studiengebühren
- Reisekosten
- zusätzliche Krankenversicherung
- länderabhängige Auslandszuschläge
Deshalb kann ein Studierender in Deutschland knapp über der Fördergrenze liegen und für den Auslandsaufenthalt trotzdem einen Anspruch haben.
Die wichtigste Regel lautet daher: Nicht selbst anhand des Einkommens der Eltern entscheiden, sondern einen Antrag prüfen lassen.
Welches Einkommen wird beim Auslands-BAföG berücksichtigt?
Die Berechnung berücksichtigt grundsätzlich:
- eigenes Einkommen des Studierenden
- Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners
- Einkommen der Eltern
Eigenes Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt. Das Vermögen der Eltern spielt dagegen bei der BAföG-Berechnung keine Rolle.
Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?
Eine pauschale Antwort wie „Eltern dürfen maximal 50.000 Euro verdienen“ ist falsch.
Die tatsächliche Berechnung hängt unter anderem ab von:
- ob die Eltern verheiratet sind
- ob sie getrennt leben
- Zahl der Geschwister
- weiteren Unterhaltspflichten
- Einkommen weiterer Familienmitglieder
Für 2026 gelten nach § 25 BAföG zunächst folgende monatliche Grundfreibeträge:
| Familiensituation | Freibetrag |
|---|---|
| Verheiratete, nicht dauerhaft getrennt lebende Eltern | 2.540 € |
| Jeder Elternteil in sonstigen Fällen | 1.690 € |
| Ehe- oder Lebenspartner des Studierenden | 1.690 € |
Zusätzliche Freibeträge können unter anderem für Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte hinzukommen. Vom Einkommen oberhalb der gesetzlichen Freibeträge bleibt außerdem ein weiterer Anteil anrechnungsfrei.
Das erklärt, warum zwei Familien mit demselben Bruttojahreseinkommen unterschiedliche BAföG-Ergebnisse erhalten können.
Welches Jahr zählt beim Einkommen der Eltern?
Normalerweise berücksichtigt das BAföG-Amt das Einkommen aus dem:
vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
Beginnt der relevante Bewilligungszeitraum beispielsweise 2026, ist grundsätzlich das Einkommen aus 2024 maßgeblich.
Was passiert, wenn das Einkommen der Eltern inzwischen gesunken ist?
Das ist besonders wichtig bei:
- Arbeitslosigkeit
- Renteneintritt
- Kurzarbeit
- deutlichem Einkommensverlust
- Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit
Ist das aktuelle Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich deutlich niedriger als im normalerweise maßgeblichen Jahr, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Dann kann das voraussichtliche aktuelle Einkommen berücksichtigt werden.
Studierende sollten deshalb einen alten hohen Steuerbescheid nicht automatisch als endgültiges Aus für das Auslands-BAföG betrachten.
Wie viel darf ein Studierender 2026 selbst verdienen?
Nach den Informationen des Deutschen Studierendenwerks bleibt die BAföG-Förderung 2026 grundsätzlich unverändert, wenn das eigene Einkommen maximal:
603 Euro brutto pro Monat
beträgt.
Ein Minijob innerhalb dieser Grenze ist damit grundsätzlich anrechnungsfrei. Bei höherem Einkommen kann die Förderung anteilig sinken.
Wichtig ist jedoch: Die Berechnung erfolgt über den maßgeblichen Bewilligungszeitraum. Wer in einzelnen Monaten deutlich mehr verdient, sollte die Auswirkungen individuell prüfen lassen.
Wie viel Vermögen darf man für Auslands-BAföG besitzen?
Für das eigene Vermögen gelten 2026 folgende Freibeträge:
| Alter | Vermögensfreibetrag |
| Unter 30 Jahre | 15.000 € |
| Ab 30 Jahre | 45.000 € |
Für einen Ehe- oder Lebenspartner sowie für jedes eigene Kind erhöht sich der Vermögensfreibetrag um jeweils 2.300 Euro.
Was zählt zum Vermögen?
Grundsätzlich können beispielsweise berücksichtigt werden:
- Guthaben auf Girokonten
- Sparkonten und Tagesgeld
- Bargeld
- Aktien und ETFs
- Kryptowährungen
- bestimmte Bausparverträge
- verwertbare Kapitalanlagen
- bestimmte Fahrzeuge oder Immobilienwerte
Entscheidend ist grundsätzlich die Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Schulden können unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermögen abgezogen werden. Die genaue Bewertung sollte jedoch dem BAföG-Amt überlassen werden.
Spielt das Vermögen der Eltern eine Rolle?
Nein.
Das BAföG-Amt berücksichtigt:
- das Einkommen der Eltern
aber nicht:
- Sparguthaben der Eltern
- Haus der Eltern
- Aktienvermögen der Eltern
Das Deutsche Studierendenwerk stellt ausdrücklich klar, dass die Höhe des Vermögens der Eltern für die BAföG-Berechnung keine Rolle spielt.
Das wird häufig mit der Einkommensanrechnung verwechselt.
Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?
In bestimmten Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt.
Elternunabhängiges BAföG kann insbesondere infrage kommen, wenn jemand:
- nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig war oder
- nach einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung anschließend mindestens drei Jahre gearbeitet hat
und sich während dieser Erwerbstätigkeit selbst finanzieren konnte.
Auch andere gesetzliche Konstellationen können zu einer elternunabhängigen Förderung führen. Das Deutsche Studierendenwerk nennt zudem besondere Fälle bei einem Studienbeginn in höherem Alter.
Elternunabhängig bedeutet aber nicht vermögensunabhängig. Das eigene Einkommen und Vermögen des Studierenden werden weiterhin geprüft.
Beispiel: Eltern verdienen gut – lohnt sich ein Antrag trotzdem?
Ja.
Angenommen:
- ein Studierender erhält in Deutschland kein BAföG
- die Eltern liegen nur knapp über der bisherigen Fördergrenze
- das Auslandssemester verursacht Studiengebühren
- zusätzlich entstehen Flug- und Versicherungskosten
Dann kann die höhere Bedarfssituation im Ausland dazu führen, dass trotzdem eine Förderung entsteht.
Das bedeutet nicht, dass jeder Studierende automatisch Geld erhält. Es zeigt aber, warum eine pauschale Selbsteinschätzung anhand des Elterneinkommens unzuverlässig ist.
5 häufige Fehler bei der BAföG-Berechnung
1. Nach einer festen Elterneinkommensgrenze suchen
Eine solche allgemeine Grenze existiert nicht.
2. Das Vermögen der Eltern mit dem eigenen Vermögen verwechseln
Das Vermögen der Eltern wird nicht angerechnet.
3. Den Antrag wegen eines alten hohen Elterneinkommens aufgeben
Bei stark gesunkenem Einkommen kann ein Aktualisierungsantrag relevant sein.
4. Eigenes Vermögen verschweigen
Konten und Kapitalanlagen müssen vollständig angegeben werden.
5. Wegen einer BAföG-Ablehnung in Deutschland keinen Auslandsantrag stellen
Die zusätzlichen Auslandskosten können zu einem anderen Ergebnis führen.
Fazit
Wer Auslands-BAföG bekommt, lässt sich nicht mit einer einzigen Einkommensgrenze beantworten.
Für 2026 sind besonders wichtig:
- keine feste allgemeine Einkommensgrenze für Eltern
- bis zu 603 Euro brutto eigenes Monatseinkommen grundsätzlich ohne Kürzung
- 15.000 Euro Vermögensfreibetrag unter 30 Jahren
- 45.000 Euro Vermögensfreibetrag ab 30 Jahren
- das Vermögen der Eltern wird nicht angerechnet
Auch Studierende ohne normales BAföG sollten deshalb einen Auslands-BAföG-Antrag prüfen. Die sicherste Antwort liefert nicht ein Online-Rechner, sondern die individuelle Berechnung durch das zuständige Auslands-BAföG-Amt.
Offizielle Quellen
- BAföG – Offizielles Informationsportal
- BAföG Digital – Online-Antrag
- Gesetze im Internet – § 24 BAföG
- Gesetze im Internet – § 25 BAföG
- Gesetze im Internet – § 29 BAföG
- Deutsches Studierendenwerk – BAföG-Rechner und Berechnung
- Deutsches Studierendenwerk – BAföG im Ausland